Teilnahmebedingungen

Artikel 1 - Veranstaltung

RUN FOR DREAMS ist eine festliche, familienorientierte, nicht wettbewerbsorientierte Veranstaltung, deren Zweck darin besteht, ein breites Publikum für die Arbeit des Pädiatrischen Forschungsnetzwerkes zu mobilisieren, das aktiv auf dem Gebiet Forschung gegen Kinderkrebs und in der Versorgung pädiatrisch onkologisch-hämatologischer Patienten arbeitet.

 

Artikel 2 - Veranstalter

RUN FOR DREAMS wird organisiert von: Pädiatrisches Forschungsnetzwerk gemeinnützige GmbH, Holsterhauser Platz 2, 45147 Essen

Ust-IdNr DE281042826
Amtsgericht Essen HRB-Nr. 32708

Im folgenden „der Veranstalter“ genannt.

 

Artikel 3 - Datum und Ort

RUN FOR DREAMS findet am Sonntag, den 17. September 2023 in Essen in Nordrhein-Westphalen statt.

 

Artikel 4 – Strecken & Teilnahmemodi

Die Teilnehmenden wählen zwischen folgenden Strecken:

  • 2,5 km Schüler*innen-Lauf
  • 400 m Bambini-Lauf
  • 5 km-Lauf
  • 10 km-Lauf

Der Veranstalter behält sich die Umsetzung der Veranstaltung unter den folgenden Teilnahmemodi vor:

  • Präsenz-Veranstaltung (bevorzugter Modus): der geplante Startpunkt ist auf der Aktionsfläche vor der Philharmonie Essen geplant. Im RWE-Pavillon befindet sich auch das Wettkampfbüro. Der genaue Ort der Veranstaltung wird den Teilnehmern kurz vor dem Lauf mitgeteilt, sobald er von der Stadtverwaltung genehmigt wurde;
  • „Chamäleon“-Veranstaltung (Pandemie-bedingter Modus, Alternative): Dieser hybrider Veranstaltungsmodus ermöglicht es den Teilnehmenden, RUN FOR DREAMS sowohl vor Ort und digital (oder auch ggf. ausschließlich digital) mithilfe eines Livestreams zu besuchen, der auf der RUN FOR DREAMS-Plattform übertragen wird. Die Teilnehmenden können alternativ bei einem zentralen Lauf oder auch auf einer Strecke ihrer Wahl  an einem Ort ihrer Wahl teilnehmen. Die alternative Variante wird rechtzeitig vorher kommuniziert und wird entsprechend aktuell geltender Auflagen gestaltet.

Teilnehmende legen ihre Streckenwahl, über ihr persönliches Konto auf der RUN TO DREAMS-Spendenplattform fest.

Wenn der Lauf ohne pandemie-bedingte Auflagen entlang der geplanten Strecke der Rüttenscheider Straße in Essen stattfinden kann, wird standardmäßig von allen Teilnehmenden erwartet, dass sie vor Ort teilnehmen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung „vor Ort“ einfach abzusagen oder den Zugang auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern zu beschränken, wenn dies die Pandemieauflagen erfordern, wenn die behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden oder wenn die organisatorischen Einschränkungen so komplex sind, dass die Veranstaltung gar nicht stattfinden kann oder die Umsetzung nicht hinreichend organisiert werden kann. Diese letztgenannten Kriterien werden nach alleinigem Ermessen des Veranstalters bewertet.

Wenn die Veranstaltung nur eingeschränkt stattfinden kann oder vor Ort vollständig verboten wird, wird Teilnehmenden, die nicht vor Ort bei RUN FOR DREAMS dabei sein können, vorgeschlagen, im „Chamäleon-Modus“ teilzunehmen.

 

Artikel 5 - Teilnahmebedingungen

RUN FOR DREAMS ist offen für alle ohne Altersbegrenzung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmenden in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teilnehmen. Die Teilnehmenden erklären, gesundheitlich fit zu sein und in guter körperlicher Kondition zu sein, um auf einer der angebotenen Strecke (in Abhängigkeit vom Alter) im Tempo ihrer Wahl zu laufen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, bei der Anmeldung zu RUN FOR DREAMS wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Jedes Kind unter 12 Jahren muss vor Ort von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der für seine Betreuung verantwortlich ist und während der gesamten Veranstaltung unter seiner Aufsicht bleibt. Kinder ab 12 Jahren dürfen das Gelände ohne Aufsicht eines Erwachsenen betreten; ihre Anmeldung und Teilnahme verbleibt in der Verantwortung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten. Eltern/Sorgeberechtigte haften immer für ihre Kinder.

 

Artikel 6 – Registrierung

Die Anmeldung zu RUN FOR DREAMS erfolgt online auf der Website der Veranstaltung in zwei Schritten:

  1. Die Teilnehmenden füllen das Anmeldeformular online aus und stimmen sowohl den Datenschutzbestimmungen als auch den Teilnahmebedingungen zu.
  2. Die Teilnehmenden sammeln Spenden zugunsten des Pädiatrischen Forschungsnetzwerkes über ihre Online-Spendenseite; jeder Teilnehmende muss mindestens einen Spendenbetrag von 50 € sammeln. Ausnahmen, z.B. aus Gründen der Teilhabe obliegen der Entscheidung des Veranstalters. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ausnahme.

Jeder Teilnehmende muss die vorliegenden Regeln und Bestimmungen akzeptieren, um sich bei RUN FOR DREAMS anzumelden. Alle Registrierungen werden am 28. August 2024 um Mitternacht geschlossen.

Die Registrierung ist endgültig und bestätigt, wenn die Teilnehmer den minimalen Spendenbetrag oder mehr erreicht haben. Die Startnummern werden entweder vor ab postalisch zugeschickt oder können am Sonntag, den 17. September 2023 nur an diejenigen Teilnehmenden ausgehändigt werden, deren Anmeldung endgültig und bestätigt ist, wie oben stehend definiert.

Um berücksichtigt zu werden, können z.B. auf folgende Weise Spenden gesammelt werden:

  • Individuallaufende können Spenden über ihre Seite auf der RUN FOR DREAMS-Spendenplattform sammeln.
  • Teams können entsprechend der Anzahl ihrer Teammitglieder gemeinschaftlich Spenden über die der RUN FOR DREAMS-Spendenplattform sammeln.
  • Sofern aus individuellen Gründen die Spendensammlung nicht über die RUN FOR DREAMS-Spendenplattform erfolgen kann, kann der Veranstalter über alternative Wege zur Spendensammlung informieren.

Jede Registrierung ist persönlich und endgültig. Da es sich um eine Spendensammlung für einen gemeinnützigen Zweck handelt und nicht um ein Startgeld, werden die Spenden nicht zurückgezahlt, wenn es den Teilnehmenden nicht gelingt, die Mindestspendensumme zu sammeln.

 

Artikel 7 - Ummeldung

Aus welchem Grund auch immer ist eine Übertragung der Registrierung nur zulässig, wenn sie schriftlich beim Veranstalter bis zum 29. August 2024 angezeigt wird. Jede Person, die ihre Startnummer unerlaubterweise an eine dritte Person weitergibt, haftet im Falle eines Unfalls, der sich während der Veranstaltung ereignet. Der Veranstalter lehnt vorsorglich jede Verantwortung im Falle von Schäden oder Unfällen bei der Übertragung der Startnummern ab, unabhängig ob sie angemeldet wurde oder unerlaubt erfolgt ist.

 

Artikel 8 – Verhaltensregeln

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Verhaltensregeln auf dem Gelände und auf den Strecken einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Kommt ein(e) Teilnehmende(r) dem nicht nach, kann er/sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Folgende Verhaltensweisen/Handlungen sind insbesondere nicht gestattet:

  • Jegliche (ge)werbliche Tätigkeit, sofern sie nicht vom Veranstalter gestattet wurde.
  • Die Aufstellung von Ständen außerhalb der mit dem Veranstalter vereinbarten Stände, die besonders vorgesehen sind.
  • Verbreitung politischer oder religiöser Ansichten, unabhängig der Art ihrer Verbreitung.

Um die Umwelt und die Stadträume, die beim Lauf durchquert werden, zu erhalten, ist es strengstens verboten, Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen.

Teilnehmende, die die Umwelt schädigen oder Andere in Gefahr bringen (z.B. durch zerbrochene Glasflaschen auf der Veranstaltungsfläche), können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Alle Teilnehmenden verpflichten sich, nicht auf der RUN FOR DREAMS-Veranstaltungsfläche zu erscheinen, wenn sie COVID-19-Symptome haben. Es gelten die, am Tag der Veranstaltung in Essen geltenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen. Veranstaltungsspezifische Auflagen bleiben davon unberührt.

 

Artikel 9 - Sachschäden

Der Veranstalter kann nicht für Schäden (z.B. Diebstahl, Verlust, Bruch…) an persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden haftbar gemacht werden, selbst wenn diese persönlichen Gegenstände in der Obhut des Veranstalters sind (Taschenabgabe im Wettkampfbüro). Dementsprechend können die Teilnehmende den Veranstalter nicht für Schäden an ihren persönlichen Gegenständen verklagen. Die Teilnehmenden sind für den Abschluss eines angemessenen Versicherungsschutzes verantwortlich, um eventuelle Verluste oder Schäden abzudecken.

Artikel 10 – Foto- und Filmaufnahmen

Die Veranstaltung wird fotografisch und gegebenenfalls audiotechnisch und filmisch begleitet. Mit der Registrierung für RUN FOR DREAMS ermächtigen alle Teilnehmenden den Veranstalter und seine Nachfolger ausdrücklich, Bilder, Filmaufnahmen, Namen, Stimmen und ganz allgemein ihre sportlichen Leistungen der Teilnehmenden während der RUN FOR DREAMS -Veranstaltung aufzunehmen, zu reproduzieren und auf jeglichen Trägern und mit allen Mitteln zu präsentieren (einschließlich Bilder oder Filme, die vom Veranstalter über seine Öffentlichkeitsarbeit oder soziale Medien geteilt werden) ohne Gegenleistung oder Vergütung in irgendeiner Form.

Die Teilnehmenden erklären mit Zustimmung der Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis, dass der Veranstalter das während und nach der Veranstaltung entstandene Material für Zwecke der Dokumentation, thematischen Nachbearbeitung der Veranstaltung verarbeitet sowie zur Berichterstattung in der Presse, auf Internetseiten und Social Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht. Das Einverständnis gilt unwiderruflich, ohne zeitliche Befristung, sowohl für bestehende oder zukünftige Formate oder Medien, für jegliche öffentliche Kommunikation weltweit, für jegliche Verwendung, einschließlich für kommerzielle Zwecke oder Werbung.

Alle Teilnehmenden ermächtigen den Veranstalter und seine Nachfolger ausdrücklich und unwiderruflich, zum Zwecke von Werbekampagnen und Werbe- oder kommerziellen Kampagnen:

  • Modifizieren des Materials durch Schneiden von Aufnahmen oder Hinzufügen von Details, die vom Veranstalter als nützlich erachtet werden, um die Bilder unter den oben beschriebenen Bedingungen zu verwenden.
  • Das Bild eines/einer Teilnehmenden mit z.B. Unterschriften, Slogans, Mottos, Legenden, Schildern zu versehen oder mit weiteren Bildmaterialien oder Elementen jeglicher Art verknüpft oder kombiniert werden, die vom Veranstalter als sinnvoll erachtet werden, um die gewünschte Kommunikation zu veranschaulichen oder zu verdeutlichen.

Die Teilnehmenden erklären und garantieren, dass sie keinen Exklusivitätsvertrag im Bezug auf die Verwertung oder Verwendung ihrer Bilder, Namen oder Stimme gebunden ist. Der Veranstalter und seine Nachfolger verpflichten sich ausdrücklich, den Namen, die Stimme oder das Bild der Teilnehmenden nicht auf einem Medium mit pornografischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten zu verwenden. Der Veranstalter wird die ihm eingeräumten Rechte an der Verwendung des Namens, Bildes oder der Stimme der Teilnehmenden verantwortungsvoll und nicht auf eine Weise verwenden, die sie oder ihre Würde gefährden könnten.

 

Artikel 11 - Schutz der Privatsphäre

Alle an den Veranstalter übermittelten Informationen sind für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Der Veranstalter verpflichtet sich zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Veranstalter erkennt die Wichtigkeit des Schutzes der Privatsphäre sowie der Sicherheit und des Schutzes der Daten der Teilnehmenden an RUN FOR DREAMS an. Mit der Registrierung für RUN FOR DREAMS erkennen die Teilnehmenden die Datenschutzerklärung an. Die Teilnehmenden erkennen an, dass sich in der Datenschutzerklärung

gelegentlich rechtlich notwendige Änderungen vorgenommen werden können, die auf der Website der Veranstaltung eingesehen werden können. Die Teilnehmenden werden über etwaige Änderungen nicht gesondert informiert.

 

Artikel 12 - Rechte an geistigem Eigentum

Marken, Domainnamen, Produkte, Software, Bilder, Videos, Texte und ganz allgemein alle Informationen sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Veranstalters, unabhängig, ob sie schutzrechtsfähig sind oder nicht. Die Annahme der vorliegenden Regeln und Vorschriften bewirkt keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten. Jegliche teilweise oder vollständige Vervielfältigung oder Verwendung aus welchem Grund auch immer ist strengstens untersagt.

 

Artikel 13 – Absage des Events

Bei ungünstigen Wetterbedingungen oder sofern es die allgemeine Sicherheit erfordert, ist der Veranstalter berechtigt, die Organisation der Veranstaltung abzusagen oder einzustellen.

Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, jederzeit den Eventmodus („Präsenz“ oder „Chamäleon“) oder die Strecken bzw. die Streckenführung zu ändern.

Bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Regen, hohe Gewittergefahr …) kann sich der Start des Rennens um maximal ein paar Stunden verzögern; darüber hinaus wird das Rennen abgesagt.

Falls das Rennen aus irgendeinem Grund abgesagt oder unterbrochen wird, werden die zugunsten des Veranstalters gesammelten Spenden nicht zurückerstattet.

Durch die Teilnahme an der Veranstaltung RUN FOR DREAMS akzeptiert jede® Teilnehmende ohne jegliche Ausnahme die vorliegenden Regeln und Bestimmungen.

 

Artikel 14 – Vorbehalt

Irrtümer vorbehalten. Alternative Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform (v.a. bei Sammelanmeldungen über juristische Personen).

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